Vereinsordnung
Revidiert anlässlich der Generalversammlung vom 14. Mai 2002.
Nebst den Statuten gilt als integrierender Bestandteil folgende Vereinsordnung:
1. Allgemeines
Der Volleyballclub Seuzach (VBC Seuzach) besteht aus mehreren Mannschaften - Damen, Herren und Junioren - welche aktiv an der regionalen Meisterschaft des RVNO (Regionalverband Nordostschweiz des Schweizerischen Volleyball Verbandes [SVBV]) teilnehmen bzw. an der KTVW-Volleyball-Meisterschaft (Kreisturnverband Winterthur) partizipieren. Zusätzlich existiert eine Mixed-Mannschaft, welche prinzipiell allen Mitgliedern zugänglich ist.
2. Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung findet jeweils im Frühling statt und ist für alle Aktivmitglieder obligatorisch.
Entschuldigungen für ein Fernbleiben von der Generalversammlung sind dem Präsidenten spätestens drei Tage vor dem Termin mitzuteilen.
Aktivmitglieder, die der Generalversammlung unentschuldigt fernbleiben, haben eine Busse von Fr. 20.-- zu entrichten.
Anträge von Mitgliedern sind ebenfalls mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten schriftlich einzureichen.
3. Jahresbeiträge
Der Jahresbeitrag ist jeweils bis spätestens Ende Juli dem Kassier zu entrichten.
Erfolgt der Ein- oder Austritt eines Mitglieds während des Vereinsjahrs, so entscheidet der Vorstand über die Höhe des zu entrichtenden Beitrages. Dasselbe gilt auch für schriftlich begründete Fälle hinsichtlich aller anderen Mutationen.
4. Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus sechs Personen zusammen: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar, TK-Chef und Beisitzer.
Zum erweiterten Vorstand zählen zusätzlich die Trainer der einzelnen Mannschaften.
Die Vorstandsmitglieder und die Trainer sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
5. Ehrenmitglieder/-präsidenten
Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung zuerkannt werden. Das Ehrenmitglied hat sich besondere Verdienste um den Verein erworben, ein Ehrenpräsident insbesondere als ehemaliger Präsident. Es ist ab dem Zeitpunkt der Ernennung von allen Mitgliederbeiträgen befreit.
6. Trainerentschädigungen
Das Traineramt jeder Mannschaft wird aus der Vereinskasse mit Fr. 200.-- pro Saison entschädigt.
7. Schreiberkurse
Jedes Aktivmitglied kann verpflichtet werden, einen Schreiberkurs zu absolvieren.
8. Schiedsrichterwesen
Der Verein hinterlegt für jeden neuen Schiedsrichter Fr. 300.-- Kaution beim RVNO. Nach Ablauf von drei Jahren erhält der Verein diesen Betrag zurück. Für jedes nicht erfüllte Jahr schuldet der Schiedsrichter dem Verein Fr. 100.--.
9. (Trainings-)Absenzen
Absenzen sind dem jeweiligen Trainer möglichst im Voraus mitzuteilen.
10. Neueintritte
Neue Vereins-Interessenten haben sich grundsätzlich nach vier Trainings betreffend Mitgliedschaft beim VBC Seuzach zu entscheiden und ihren Entschluss schriftlich mittels Beitrittserklärung dem jeweiligen Trainer mitzuteilen.
Neu eintretende Spieler unter 20 Jahren treten immer in die Junioren-Mannschaft ein. Solche ab 20 Jahren werden gemäss ihren Qualifikationen und möglichst unter Berücksichtigung ihrer Neigungen den einzelnen Mannschaften zugeteilt. Der jeweilige Trainer schlägt dem Spieler einen allfälligen Mannschaftswechsel vor.
11. Austritte / Mutationen
Der Austritt eines Mitglieds bzw. der Wechsel von aktiv zu passiv und vice versa muss schriftlich und bis Ende des Vereinsjahres an den Präsidenten gerichtet werden. Sobald das Mitglied seinen (finanziellen) Verpflichtungen nachgekommen ist, erhält es bei Bedarf die Freigabeerklärung für einen Übertritt in einen anderen Verein.
12. Wieder-Eintritte
Über Wiedereintritte und die damit verbundenen Auflagen von ehemaligen Mitgliedern, die den damaligen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachgekommen sind, entscheidet in letzter Konsequenz der Vorstand.
13. Ausschlüsse
Mitglieder, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
14. Adressänderungen
Adressänderungen jeglicher Art- auch geänderte Telefonnummern oder e-Mail-Adressen - sind unaufgefordert innert 14 Tagen dem Kassier schriftlich bekannt zu geben.
15. Ausbildungskosten
Der Verein kommt für J+S-Kursgebühren und für die Aus- und Fortbildungskosten der Vereins-Schiedsrichter sowie die damit verbundenen Reisespesen (Ansatz: Öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse) auf.
Diese Vereinsordnung ersetzt alle früheren Versionen und ist bis auf Weiteres gültig.
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Der Einfachheit halber und ohne abweichende Präzisierung steht die männliche Form stets für Personen beiderlei Geschlechts.